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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0101 E 18. Dezember 1987 RS 2Stammrechtssatz
Erwägungen über die "psychologische Seite" der Beweiswürdigung betreffen gerade jenen, nicht dem Bereich der Schlüssigkeit, sondern dem der Richtigkeit zuzuordnenden Fragenkomplex, der der Kontrolle des VwGH entzogen ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100059.X01Im RIS seit
14.12.2006