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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1989/7, S 427;Rechtssatz
Wird einer von zwei Unfallsbeteiligten vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen zwecks Feststellung des Grades seiner Verletzungen untersucht, so ist dies als Beweisaufnahme in der Strafverfolgung seines Unfallsgegners aufzufassen. In dieser Hinsicht kann der Untersuchte schon begrifflich nicht "Partei" iSd § 2 Abs 1 GebAG sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170196.X02Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009