RS Vwgh 1989/2/10 87/17/0196

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Veröffentlicht am 10.02.1989
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §1;
GebAG 1975 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/7, S 427;

Rechtssatz

Wird einer von zwei Unfallsbeteiligten vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen zwecks Feststellung des Grades seiner Verletzungen untersucht, so ist dies als Beweisaufnahme in der Strafverfolgung seines Unfallsgegners aufzufassen. In dieser Hinsicht kann der Untersuchte schon begrifflich nicht "Partei" iSd § 2 Abs 1 GebAG sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170196.X02

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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