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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1989/7, S 427;Rechtssatz
Als Zeuge ist auch jene Person anzusehen, die von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen zum Zwecke der Befundaufnahme geladen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170196.X01Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009