Index
25/01 StrafprozessNorm
GebAG 1975 §2 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1989/7, S 427;Rechtssatz
Hat der Ankläger gegen einen Unfallsbeteiligten keinerlei Vorerhebungen beantragt, ist er nicht als Beschuldigter und damit auch nicht als Partei iSd § 2 Abs 1 GebAG anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170196.X03Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009