Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1989/7, S 427;Rechtssatz
Die Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens ist nur dann gegeben, wenn irgendeine strafgerichtliche Maßnahme - insbesondere auch bloße Vorerhebungen - gegen einen bekannten oder unbekannten Täter ergriffen wurden (Hinweis E 13.10.1988, 86/17/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170196.X04Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009