RS Vwgh 1989/2/10 88/17/0191

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Veröffentlicht am 10.02.1989
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 impl;
BAO §308 Abs1 impl;
LAO NÖ 1977 §229 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/10, S 641;

Rechtssatz

Es stimmt mit der einem Rechtsanwalt obliegenden Überwachungspflicht und Aufsichtspflicht nicht überein, wenn sich der Rechtsanwalt bei der Verfertigung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf den von seinem Kanzleiangestellten angelegten Terminvermerk verläßt und nicht einmal bei der Verfassung der Rechtsmittelschriften deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (Hinweis E 21.11.1977, 1557/77, VwSlg 9334 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988170191.X01

Im RIS seit

10.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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