Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AVG §71 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/10, S 641;Rechtssatz
Es stimmt mit der einem Rechtsanwalt obliegenden Überwachungspflicht und Aufsichtspflicht nicht überein, wenn sich der Rechtsanwalt bei der Verfertigung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf den von seinem Kanzleiangestellten angelegten Terminvermerk verläßt und nicht einmal bei der Verfassung der Rechtsmittelschriften deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (Hinweis E 21.11.1977, 1557/77, VwSlg 9334 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170191.X01Im RIS seit
10.02.1989