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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ist der die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Wasserkraftwerkes an einem bestimmten Wasserlauf erteilende Bescheid in Rechtskraft erwachsen und somit auch für die Wasserrechtsbehörde verbindlich, so verstößt die Wasserrechtsbehörde gegen diese Bindungswirkung mit einem von ihr nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides erlassenen Bescheid, in dem sie spruchmäßig das Maß der Wasserbenutzung am betreffenden Wasserlauf festsetzt.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070143.X02Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
06.12.2012