RS Vwgh 1989/2/14 88/07/0143

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Veröffentlicht am 14.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §105;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §13;

Rechtssatz

Ist der die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Wasserkraftwerkes an einem bestimmten Wasserlauf erteilende Bescheid in Rechtskraft erwachsen und somit auch für die Wasserrechtsbehörde verbindlich, so verstößt die Wasserrechtsbehörde gegen diese Bindungswirkung mit einem von ihr nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides erlassenen Bescheid, in dem sie spruchmäßig das Maß der Wasserbenutzung am betreffenden Wasserlauf festsetzt.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070143.X02

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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