RS Vwgh 1989/2/14 84/07/0276

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Veröffentlicht am 14.02.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Da Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann nach stRsp des VwGH mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden. (Hinweis auf E vom 18.9.1987, 83/07/0131)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070276.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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