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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Da Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann nach stRsp des VwGH mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden. (Hinweis auf E vom 18.9.1987, 83/07/0131)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070276.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012