RS Vwgh 1989/2/17 88/18/0384

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Veröffentlicht am 17.02.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19;
VStG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Ladungsbescheides kommt es nicht auf Wahrscheinlichkeitsvermutungen der Beh an, ob der Geladene trotz gesetzwidrigen Inhaltes der Ladung dennoch habe wissen können oder müssen, im Zuge welchen Verwaltungsstrafverfahrens er zur Beh geladen wurde. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Ladungsbescheid den gesetzlichen Vorschriften des § 41 Abs 1 VStG entsprochen hat (was hier zu verneinen ist) oder nicht.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180384.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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