RS Vwgh 1989/2/21 88/05/0207

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Veröffentlicht am 21.02.1989
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
VVG §10 Abs2 lita;
VVG §5;

Rechtssatz

Wenn ein Titelbescheid (hier: Verfügung einer Baueinstellung) nicht ausreichend konkretisiert ist, ist die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG unzulässig.

Schlagworte

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050207.X01

Im RIS seit

03.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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