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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Wenn ein Titelbescheid (hier: Verfügung einer Baueinstellung) nicht ausreichend konkretisiert ist, ist die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG unzulässig.
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050207.X01Im RIS seit
03.11.2006Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009