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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §361;Rechtssatz
Eine Vollstreckungshandlung darf unter der Voraussetzung, dass der baupolizeiliche Beseitigungsauftrag gegenüber einem Miteigentümer noch nicht rechtskräftig ist, auch gegen jenen Miteigentümer nicht gesetzt werden, demgegenüber der Auftrag schon in Rechtskraft erwachsen ist (Hinweis E 23.9.1986, 84/05/0228).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050014.X01Im RIS seit
27.03.2007Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009