RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0172

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5
VStG §31 Abs1
VStG §32 Abs2

Rechtssatz

Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen, sodass die bloße Bezugnahme in der Anzeige auf die verletzte Verwaltungsvorschrift (hier: § 4 Abs 5 StVO) nicht genügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020172.X03

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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