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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs2;Rechtssatz
Ein am rechten Fahrbahnrand befindliches Hinweiszeichen "Achtung Gleiskörper" ist nicht geeignet, das Bestehen eines selbständigen Gleiskörpers darzutun, da damit nicht signalisiert wird, dass das Befahren in der Längsrichtung gem § 8 Abs 5 StVO uneingeschränkt verboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020195.X03Im RIS seit
12.06.2001