RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0195

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §18 Abs2;
StVO 1960 §2 Abs1 Z14;
StVO 1960 §7 Abs1;
StVO 1960 §8 Abs5;

Rechtssatz

Ein am rechten Fahrbahnrand befindliches Hinweiszeichen "Achtung Gleiskörper" ist nicht geeignet, das Bestehen eines selbständigen Gleiskörpers darzutun, da damit nicht signalisiert wird, dass das Befahren in der Längsrichtung gem § 8 Abs 5 StVO uneingeschränkt verboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020195.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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