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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Hat der Konzessionswerber um eine Taxikonzession innerhalb der letzten 5 Jahre zweimal die Vorschrift über die zulässige Fahrgeschwindigkeit übertreten, den Vorrang, das Rotgelblicht einer Verkehrslichtsignalanlage sowie das Verkehrszeichen "Halt" missachtet und zweimal in zweiter Spur gehalten, so ist es nicht rechtswidrig, selbst angesichts des Wohlverhaltens des Konzessionswerbers in den letzten drei Jahren Zweifel an dessen Zuverlässigkeit zu haben und die Konzession zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030022.X04Im RIS seit
17.10.2006