RS Vwgh 1989/2/22 87/01/0204

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §27 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Von § 27 Abs 1 Z 1 MRG werden nach dem Zwecke dieser Regelung nur solche Ablösezahlungen des neuen Mieters erfaßt, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Gegenleistung entgegensteht. (Hinweis auf Würth in Rummel, Kommentar zum ABGB II, Rz 6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987010204.X01

Im RIS seit

03.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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