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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Von § 27 Abs 1 Z 1 MRG werden nach dem Zwecke dieser Regelung nur solche Ablösezahlungen des neuen Mieters erfaßt, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Gegenleistung entgegensteht. (Hinweis auf Würth in Rummel, Kommentar zum ABGB II, Rz 6)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987010204.X01Im RIS seit
03.06.2005