RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0192

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Auch ein minderer Grad des Versehens, mithin leichte Fahrlässigkeit, schließt im Verwaltungsstrafverfahren die Bewilligung der Wiedereinsetzung aus.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020192.X01

Im RIS seit

22.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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