RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1
VStG §32 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1390/80 E 22. September 1980 VwSlg 10232 A/1980 RS 5

Stammrechtssatz

Die Ladung des Beschuldigten äußert ihre die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung (§ 31 Abs 1, § 32 Abs 2 VStG 1950), sobald sie die Sphäre der Behörde verlassen hat (hier: Übergabe an die Post).

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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