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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §8 Abs5;Rechtssatz
Das Tatbestandselement "in der Längsrichtung" im § 8 Abs 5 StVO ist insofern ein wesentliches, als das Befahren eines selbständigen Gleiskörpers auch in einer Weise erfolgen kann, die nicht durch § 8 Abs 5 StVO verboten wird. Es muss daher auch Gegenstand einer rechtzeitigen Verfolgungshandlung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020195.X01Im RIS seit
12.06.2001