RS Vwgh 1989/2/22 88/02/0195

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs5;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Das Tatbestandselement "in der Längsrichtung" im § 8 Abs 5 StVO ist insofern ein wesentliches, als das Befahren eines selbständigen Gleiskörpers auch in einer Weise erfolgen kann, die nicht durch § 8 Abs 5 StVO verboten wird. Es muss daher auch Gegenstand einer rechtzeitigen Verfolgungshandlung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020195.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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