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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §53 Abs2;Rechtssatz
Ist ein Ansuchen nur auf Strafaufschub gerichtet, dann ist die Beh nicht verpflichtet, sich mit der Frage einer Ratenzahlung zu befassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020126.X01Im RIS seit
11.09.2006