RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0187

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;
AVG §69 Abs1 Z3;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/03/0223 E 18. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO durch die Verwaltungsstrafbeh ist unabhängig von der des Gerichts und nicht als Vor- sondern als Hauptfrage zu behandeln. Es liegt daher kein Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit c AVG vor.

Schlagworte

Verfahrensrecht Gericht Verwaltungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030187.X01

Im RIS seit

09.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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