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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass eine Krankheit dann keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellt, wenn die Partei - der Aktenlage nach - eine Lebensgefährtin hat, welcher die Berufungsschrift diktiert werden konnte, und es der Partei im übrigen sogar möglich war, eine Spitalsambulanz aufzusuchen, der Einholung eines ärztlichen Gutachtens bedarf es diesfalls nicht (Hinweis E 13.9.1965, 0623/65).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020212.X02Im RIS seit
15.09.2006