RS Vwgh 1989/2/22 87/01/0204

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §10;
MRG §27 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Vormieter darf sich - und zwar ohne Rücksicht auf die Beschränkungen des § 10 MRG - den noch vorhandenen Wert seiner Investitionen vom neuen Mieter ersetzen lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987010204.X03

Im RIS seit

03.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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