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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine "durchgehende" Kolonne stellt auch bei Dunkelheit und eventuellen perspektivischen Verkürzungen eine im Kraftfahrzeugverkehr auf der Strasse augenfällige und wahrnehmbare Situation dar.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030113.X05Im RIS seit
22.02.1989Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009