RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0113

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §16 Abs1 litc;

Rechtssatz

Eine "durchgehende" Kolonne stellt auch bei Dunkelheit und eventuellen perspektivischen Verkürzungen eine im Kraftfahrzeugverkehr auf der Strasse augenfällige und wahrnehmbare Situation dar.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030113.X05

Im RIS seit

22.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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