Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LVR 1967 §25 Abs1;Rechtssatz
§ 25 Abs 1 LVR kann nur dann als verletzte Vorschrift herangezogen werden, wenn vor Beginn des kontrollierten Fluges überhaupt kein oder kein entsprechender Flugplan abgegeben wurde. Wurde hingegen noch vor Beginn des kontrollierten Fluges, aber verspätet, weil z. B. vor Beginn eines Nacht-Sichtfluges die 10-min-Frist des § 45 Abs 2 LVR nicht eingehalten wurde, ein Flugplan abgegeben, so macht sich der Pilot in Ansehung der Flugplanabgabe nur nach § 45 Abs 2 LVR strafbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030042.X02Im RIS seit
05.12.2005Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017