Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 343;Rechtssatz
Ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit von einem Dienstverhältnis stellt das Unternehmerrisiko dar. Dieses besteht darin, daß die Höhe der Einkünfte eines Abgabepflichtigen ausschließlich oder weitestgehend vom Erfolg seines Tätigwerdens abhängt. Ist dem Abgabepflichtigen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite ein freies Disponieren möglich, ist ein Unternehmerrisiko gegeben (hier: Erzeugung u der Handel mit Saunas).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984130001.X01Im RIS seit
22.02.1989