RS Vwgh 1989/2/22 84/13/0001

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23;
EStG 1972 §47 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 343;

Rechtssatz

Ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit von einem Dienstverhältnis stellt das Unternehmerrisiko dar. Dieses besteht darin, daß die Höhe der Einkünfte eines Abgabepflichtigen ausschließlich oder weitestgehend vom Erfolg seines Tätigwerdens abhängt. Ist dem Abgabepflichtigen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite ein freies Disponieren möglich, ist ein Unternehmerrisiko gegeben (hier: Erzeugung u der Handel mit Saunas).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984130001.X01

Im RIS seit

22.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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