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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LVR 1967 §46 Abs1;Rechtssatz
Die Fortsetzung eines Fluges als Instrumentenflug (ohne Freigabe) ist als Übertretung des § 46 Abs 2 LVR zu qualifizieren. Mit dem Vorwurf, den Flug als Instrumentenflug fortgesetzt zu haben, ohne spätestens 10 min vor Beginn des Instrumentenfluges der Flugverkehrskontrollstelle einen neuen Flugplan zu übermitteln, werden hingegen Tatbestandsmerkmale des § 46 Abs 1 LVR und des § 46 Abs 2 LVR unzulässigerweise zusammengefasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030042.X07Im RIS seit
05.12.2005Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017