RS Vwgh 1989/2/22 87/03/0042

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

LVR 1967 §46 Abs1;
LVR 1967 §46 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Fortsetzung eines Fluges als Instrumentenflug (ohne Freigabe) ist als Übertretung des § 46 Abs 2 LVR zu qualifizieren. Mit dem Vorwurf, den Flug als Instrumentenflug fortgesetzt zu haben, ohne spätestens 10 min vor Beginn des Instrumentenfluges der Flugverkehrskontrollstelle einen neuen Flugplan zu übermitteln, werden hingegen Tatbestandsmerkmale des § 46 Abs 1 LVR und des § 46 Abs 2 LVR unzulässigerweise zusammengefasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030042.X07

Im RIS seit

05.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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