RS Vwgh 1989/2/22 89/03/0022

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §38;
AVG §68 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0079 E 2. Dezember 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde ist bei der Prüfung der Zuverlässigkeit an die Tatsachenfeststellungen in rechtskräftigen Straferkenntnissen gebunden. Abweichende Sachverhaltsdarstellungen der Partei hat sie daher nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030022.X02

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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