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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/20, S 368;Rechtssatz
Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht (Hinweis E 18.9.1985, 84/13/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130214.X04Im RIS seit
22.02.1989