RS Vwgh 1989/2/22 89/03/0022

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §38;
AVG §68 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Konzessionswerbers kommt es nicht darauf an, ob bei den von ihm begangenen Verwaltungsübertretungen tatsächlich Personen konkret gefährdet gewesen oder zu Schaden gekommen sind, und , aus welchen Gründen der Konzessionswerber diese Entscheidungen unbekämpft ließ.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030022.X03

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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