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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Konzessionswerbers kommt es nicht darauf an, ob bei den von ihm begangenen Verwaltungsübertretungen tatsächlich Personen konkret gefährdet gewesen oder zu Schaden gekommen sind, und , aus welchen Gründen der Konzessionswerber diese Entscheidungen unbekämpft ließ.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030022.X03Im RIS seit
17.10.2006