RS Vwgh 1989/2/22 85/13/0196

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3
EStG 1972 §67 Abs6

Beachte


Besprechung in:
ÖStZ 1989/19, 333;

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 67 Abs 6 EStG 1972 ist deutlich zu entnehmen, daß der Gesetzgeber insoweit eine Kumulierung der Begünstigung des § 67 Abs 3 und jener des § 67 Abs 6 EStG 1972 vermeiden wollte, als er ausdrücklich angeordnet hat, daß das nach § 67 Abs 6 zweiter Satz begünstigte Abfertigungsmaß um bereits erhaltene Abfertigungen oder um Abfertigungsansprüche iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 zu kürzen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130196.X03

Im RIS seit

22.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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