RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §9 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 292;

Rechtssatz

Beim freihändigen Erwerb gelten für eine Zuerkennung der Steuerfreiheit dieselben Voraussetzungen wie für den Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X05

Im RIS seit

23.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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