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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1422;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 292;Rechtssatz
Liegt eine notwendige Zession iSd § 1422 ABGB vor, so steht der Umstand, daß die erworbenen Pfandrechte grundbücherlich nicht einverleibt wurden, einer Anwendung des § 9 GrEStG 1955 nicht entgegen, weil diesfalls eine bestehende Hypothek ipso iure auf den Zessionar übergeht und die Grundbucheintragung nur deklarativen Charakter hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X01Im RIS seit
23.02.1989