RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0008

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1422;
GrEStG 1987 §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 292;

Rechtssatz

Liegt eine notwendige Zession iSd § 1422 ABGB vor, so steht der Umstand, daß die erworbenen Pfandrechte grundbücherlich nicht einverleibt wurden, einer Anwendung des § 9 GrEStG 1955 nicht entgegen, weil diesfalls eine bestehende Hypothek ipso iure auf den Zessionar übergeht und die Grundbucheintragung nur deklarativen Charakter hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X01

Im RIS seit

23.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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