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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 387;Rechtssatz
Jede Anfechtung eines Bescheides, auch eine bloß partielle Anfechtung führt dazu, daß die Rechtsmittelbehörde einen neuen "rechtsrichtigen" Bescheid zu erstellen hat. Eine Beschränkung der Prüfung auf den Umfang der Anfechtung wäre nur im Falle der rechtlichen Trennbarkeit einer Erledigung in selbständige Bescheide zulässig und geboten (Hinweis E 15.12.1983, 83/16/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160220.X03Im RIS seit
23.02.1989Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009