RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0220

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 387;

Rechtssatz

Jede Anfechtung eines Bescheides, auch eine bloß partielle Anfechtung führt dazu, daß die Rechtsmittelbehörde einen neuen "rechtsrichtigen" Bescheid zu erstellen hat. Eine Beschränkung der Prüfung auf den Umfang der Anfechtung wäre nur im Falle der rechtlichen Trennbarkeit einer Erledigung in selbständige Bescheide zulässig und geboten (Hinweis E 15.12.1983, 83/16/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160220.X03

Im RIS seit

23.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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