Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §9;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 292;Rechtssatz
Kein Rettungserwerb ist der ohnehin geplante oder gewollte Erwerb des Grundstücks, obschon diesfalls die Nebenfolge, daß der Wert des Grundpfandrechtes gerettet wird, dem Bieter nicht unerwünscht ist. Ein Gläubiger, der durch den Erwerb des Grundpfandrechtes nur den Erwerb des Grundstückes vorbereiten wollte, ist von der Begünstigung auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X03Im RIS seit
23.02.1989