Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 286;Rechtssatz
Die Gebührenpflicht nach dem GGG knüpft ebenso wie nach dem GJGebG bewußt an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder einschränkende Auslegung des Gesetzes, die sich vom Wortlaut insoweit entfernt, als sie über das Fehlen eines Elementes des im Gesetz umschriebenen formalen Tatbestandes, an den die Gebührenpflicht oder die Ausnahme geknüpft ist, hinwegsieht, würde diesem Prinzip nicht gerecht werden (Hinweis E 27.10.1988, 87/16/0083).
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160117.X01Im RIS seit
24.10.2001