RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0105

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Veröffentlicht am 23.02.1989
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
BewG 1955 §68 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 417;

Rechtssatz

Zur Schaffung einer vergleichbaren methodischen Grundlage für die Aufteilung der Gegenleistung auf Betriebsgrundstücke und andere (bewegliche) Wirtschaftsgüter muß in beiden Fällen vom Teiwert ausgegangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160105.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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