Index
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Gemeinde als Formalpartei hat im Rahmen ihres Parteiengehörs kein Recht darauf, dass ein vom Antragsteller vorgelegtes Modell zum Gegenstand einer mündlichen Verhandlung gemacht werde.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987100177.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011