RS Vwgh 1989/2/27 87/10/0177

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Veröffentlicht am 27.02.1989
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §6 Abs2 idF 5500-3;

Rechtssatz

Um von einem Antrag iSd § 6 Abs 2 NÖ NatSchG sprechen zu können, muss das Vorhaben hins seiner Lage (örtliche Situation), seiner Maße, seiner Ausgestaltung (Material, Form), seines Zweckes, etc., so genau determiniert sein, dass es sich einwandfrei als Verfahrensgegenstand identifizieren lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987100177.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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