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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine Formalpartei hat auch das Recht, dass die Berufungsbehörde keine Sachentscheidung trifft, wenn ihr dies rechtens verwehrt war.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung KassationInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987100177.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011