RS Vwgh 1989/2/27 88/10/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art8;
VolksgruppenG 1976 §13;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0375 E 13. Februar 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Soweit nicht eine Ausnahme nach dem VolksgruppenG gegeben ist, hat der Asylwerber keinen Anspruch darauf, dass ihm ein Bescheid in seiner Muttersprache zugeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100120.X01

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten