RS Vwgh 1989/2/27 88/12/0190

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Veröffentlicht am 27.02.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Für Gendarmeriebeamte, die zur Verkehrspolizei eingesetzt werden, ist die Ausübung einer Nebenbeschäftigung als Transportbegleiter im Dienst eines Privatunternehmens unzulässig, weil sie die Besorgnis der Befangenheit begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120190.X01

Im RIS seit

28.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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