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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Für Gendarmeriebeamte, die zur Verkehrspolizei eingesetzt werden, ist die Ausübung einer Nebenbeschäftigung als Transportbegleiter im Dienst eines Privatunternehmens unzulässig, weil sie die Besorgnis der Befangenheit begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120190.X01Im RIS seit
28.02.2007