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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Wird der erstinstanzliche Bescheid, der eine Anordnung nach § 34 Abs 1 WRG zum Inhalt hat, nach § 66 Abs 2 AVG behoben, um dem Berufungsgegner Gelegenheit zu der ihm im Rahmen des rechtlichen Gehörs zustehenden Abgabe einer fachlich fundierten Gegenäußerung einzuräumen, so ist diese Behebung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070242.X03Im RIS seit
08.09.2005Zuletzt aktualisiert am
28.11.2012