RS Vwgh 1989/2/28 85/07/0242

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird der erstinstanzliche Bescheid, der eine Anordnung nach § 34 Abs 1 WRG zum Inhalt hat, nach § 66 Abs 2 AVG behoben, um dem Berufungsgegner Gelegenheit zu der ihm im Rahmen des rechtlichen Gehörs zustehenden Abgabe einer fachlich fundierten Gegenäußerung einzuräumen, so ist diese Behebung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070242.X03

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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