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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die selbstständige Berufungslegitimation und Prozessfähigkeit des minderjährigen Lehrlings nach § 20 Abs 6 BAG kommt die Regelung des § 9 Abs 1 ZustG nicht zum Tragen, weil der gesetzliche Vertreter gem § 20 Abs 6 BAG im eigenen Namen einschreitet und nicht der minderjährige Lehrling vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter (Hinweis auf E 18.5.1988, 87/02/0150).
Schlagworte
gesetzlicher VertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040077.X05Im RIS seit
12.10.2006