RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/04 Berufsausbildung

Norm

AVG §10 Abs1;
BAG 1969 §20 Abs6;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die selbstständige Berufungslegitimation und Prozessfähigkeit des minderjährigen Lehrlings nach § 20 Abs 6 BAG kommt die Regelung des § 9 Abs 1 ZustG nicht zum Tragen, weil der gesetzliche Vertreter gem § 20 Abs 6 BAG im eigenen Namen einschreitet und nicht der minderjährige Lehrling vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter (Hinweis auf E 18.5.1988, 87/02/0150).

Schlagworte

gesetzlicher Vertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040077.X05

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten