RS Vwgh 1989/2/28 87/07/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Für die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung maßgebend.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987070131.X03

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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