Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung maßgebend.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987070131.X03Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015