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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Liegt dem Nachsichtsverfahren die Verwirklichung des Tatbestandes der Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens zu Grunde, sind Sachverhaltsfeststellungen darüber, wie es zu diesem Gerichtsbeschluss gekommen ist, weder im Hinblick auf den lediglich auf das Ergehen des betreffenden Gerichtsbeschlusses (und den Eintritt seiner Rechtskraft) abgestellten Tatbestand des ersten Halbsatzes des § 26 Abs 1 GewO, noch im Hinblick auf den die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen betreffenden Tatbestand der "Erwartung" iSd zweiten Halbsatzes des § 26 Abs 1 GewO erforderlich.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040224.X03Im RIS seit
11.07.2001