RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0077

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/04 Berufsausbildung

Norm

AVG §9;
BAG 1969 §20 Abs6 idF 1978/232;

Rechtssatz

Nach der Bestimmung des § 20 Abs 6 BAG steht das Recht der Berufung auch dem minderjährigen Lehrling - und nicht nur dessen gesetzlichem Vertreter - zu, und zwar in dem Sinn, dass auch der minderjährige Lehrling diesbezüglich selbstständig berufungslegitimiert und prozessfähig ist.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Minderjährige Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040077.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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