RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0177

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §46;
ZPO §292;
ZustG §22;

Rechtssatz

Weist ein Zustellnachweis keine äußeren Mängel auf und ergeben sich auch nach der Aktenlage keine Zweifel an der Richtigkeit des hiemit bekundeten Zustellvorganges, so reicht ein bloß allgemein gehaltener Hinweis darauf, dass es "wahrscheinlich" bei Zustellungen durch Magistratsbeamte auch zu "zweifelhaften Zustellungen" gekommen sei, nicht aus, die behördlichen Feststellungen über die Zustellung in Zweifel zu ziehen. Auch der bloße Umstand einer zweimaligen Zustellung allein lässt derartige Zweifel nicht entstehen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040177.X02

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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