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22/02 ZivilprozessordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Weist ein Zustellnachweis keine äußeren Mängel auf und ergeben sich auch nach der Aktenlage keine Zweifel an der Richtigkeit des hiemit bekundeten Zustellvorganges, so reicht ein bloß allgemein gehaltener Hinweis darauf, dass es "wahrscheinlich" bei Zustellungen durch Magistratsbeamte auch zu "zweifelhaften Zustellungen" gekommen sei, nicht aus, die behördlichen Feststellungen über die Zustellung in Zweifel zu ziehen. Auch der bloße Umstand einer zweimaligen Zustellung allein lässt derartige Zweifel nicht entstehen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040177.X02Im RIS seit
16.10.2006