RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0177

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZPO §292;
ZustG §22;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040177.X01

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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