RS Vwgh 1989/2/28 86/14/0026

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 336;

Rechtssatz

Die Beh ist keineswegs verpflichtet, einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbebungsfrist bescheidmäßig zuzustimmen, weil die Einhaltung der - im Einzelfall angemessenen festzusetzenden - Frist den Zweck verfolgt, ohne unvertretbaren Aufschub feststellen zu können, ob die Berufung einer inhaltlichen Erledigung zuzuführen ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140026.X02

Im RIS seit

28.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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