RS Vwgh 1989/2/28 88/14/0052

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183;
BAO §285 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;

Rechtssatz

Die erstmalige Verlesung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen der Berufungsverhandlung überfordert den Abgabepflichtigen (seinen Vertreter) dann nicht, wenn im Rahmen der Berufungsverhandlung Gelegenheit besteht, das Gutachten mit dem anwesenden Sachverständigen eingehend zu erörtern. Eine Überforderung ist umsoweniger gegeben, wenn das Gutachten lediglich Fragen erörtert, die bereits Gegenstand vorangegangener Gutachten waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X02

Im RIS seit

28.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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