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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;Rechtssatz
Die erstmalige Verlesung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen der Berufungsverhandlung überfordert den Abgabepflichtigen (seinen Vertreter) dann nicht, wenn im Rahmen der Berufungsverhandlung Gelegenheit besteht, das Gutachten mit dem anwesenden Sachverständigen eingehend zu erörtern. Eine Überforderung ist umsoweniger gegeben, wenn das Gutachten lediglich Fragen erörtert, die bereits Gegenstand vorangegangener Gutachten waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X02Im RIS seit
28.02.1989